Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG

Das Hauptanliegen besteht darin, die Eltern über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu informieren. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung richtet sich nach den aktuell geltenden Qualitätsstandards und Empfehlungen.

Einzelberatungen sind genauso möglich wie Elternpaar- und Gruppenberatungen. Hinsichtlich zeitlicher Struktur werden vom Gesetzgeber für Einzel- und Paarberatungen mind. 1 bis 2 Stunden und für Gruppenberatungen mind. 2 bis 3 Stunden empfohlen.

Als anerkannte Beraterin (Liste des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend) biete ich in meiner Praxis die Elternberatung gem. § 95 Abs 1a AußstrG an. Nach dem Abschluss der vereinbarten Beratungseinheit/en bekommen Sie einen Nachweis, der als Vorlage beim Gericht gilt.

 

Familienberatung

Familiäre Krisen und Zeiten des Umbruchs können beteiligte Personen vor besondere Herausforderungen stellen, die manchmal aus eigener Kraft nicht bewältigbar sind.

Eine Einzel-, Paar- oder Familienberatung kann bei der Bewältigung von Konflikten, festgefahrenen und scheinbar ausweglosen Problemlagen sowie bei der Erarbeitung neuer Zukunftsperspektiven helfen. Es geht oft darum, ein Gleichgewicht wiederzufinden und einen neuen Umgang mit der veränderten Familiensituation zu erarbeiten.

Falls Sie in diesem Zusammenhang eine weiterführende Beratung oder Psychotherapie benötigen, können wir gerne die entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten besprechen.

Elternberatung gem. § 95 Abs 1a AußStrG

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