Erstgespräch

Das Erstgespräch dient v.a. dem beidseitigen Kennenlernen und ist unverbindlich. Wir besprechen dabei Ihre Anliegen und Sie bekommen die ersten Eindrücke von meiner Arbeitsweise. Im Erstgespräch werden auch Rahmenbedingungen ausführlich besprochen. Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam, ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll erscheint.
Das Erstgespräch dauert eine ganze Einheit und ist dementsprechend kostenpflichtig.

Die Beratungs- bzw. Behandlungsdauer ist individuell unterschiedlich und immer von der jeweiligen Problemstellung abhängig. Die Art und Intensität der Symptomatik und die aktuelle Lebenssituation der Person spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Dauer richtet sich darüber hinaus nach individuell vereinbarten Zielen.

Verschwiegenheit

Während des gesamten Behandlungsprozesses gilt die gesetzlich verankerte Verschwiegenheitspflicht 

(§ 37 Psychologengesetz 2013, BGBI. I Nr. 182/2013 sowie § 15 Psychotherapiegesetz, BGBI. Nr. 361/1990).

Ich versichere Ihnen, das Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden. Ausgenommen davon sind Daten, die zur Abbrechung mit Sozialversicherungsträgern weitergegeben werden müssen.

Kosten

Termin- & Absageregelung

Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich und können spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Andernfalls ist das Honorar für die versäumte Sitzung zur Gänze zu bezahlen. Eine Verlängerung der Sitzung bei Zuspätkommen ist nicht möglich.


Psychotherapie, Klinisch-psychologische Behandlung und Beratung, Selbsterfahrung

Einzelsitzung, 50 Min.: € 120
Paarsitzung 75 Min.: € 180


Supervision

Einzelsitzung: 45 Min.: € 120


Verpflichtende Elternberatung

vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs.1a AußStrG:

Einzelsitzung 60 Min.: € 120
Paarsitzung 90 Min.: € 180


Für Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung gestatten die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen pro Einheit einen Kostenzuschuss. Um diesen Kostenzuschuss zu erhalten, muss eine krankheitswertige psychische Störung vorliegen und Sie benötigen vor der 2. Einheit eine ärztliche Bestätigung. Außerdem muss auf der Honorarnote eine Diagnose nach ICD-10 angegeben werden.

Die Honorarnoten für die ersten 10 Einheiten können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen. Für den weiteren Bezug des Kostenzuschusses muss vor der 11. Einheit ein Antrag gestellt werden. Nach der Antragsprüfung durch die zuständige Krankenkasse kann der Kostenzuschuss zunächst für max. 50 weitere Einheiten bewilligt werden.

Die Behandlungsplätze für "Psychotherapie auf Krankenschein" (volle Kostenübernahme) sind stark limitiert. Dementsprechend ist mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen.

0664 520 91 76
info@praxis-grabovac.at